Management-Seminar via Live-Stream: Verhandlung des Pflegebudgets - Rahmenbedingungen, Erfahrungen, Stolpersteine, Tipps
Dienstag, 19. Oktober 2021 , 09:00
-
17:00
Virtuell-Online-Interaktiv
ab dem 2. Teilnehmer/Institution beträgt die Gebühr € 650,00 zzgl. 19% MwSt.
Preis pro Teilnehmer: 750,00EUR zzgl. 19% MwSt.
Weitere Informationen: Verhandlung Pflegebudget.pdf
Beschreibung
Einführung:
Nach der überhasteten Ausgliederung der Pflege aus den Fall-pauschalen stellt die Verhandlung des Pflegebudgets und die Bestimmung des daraus resultierenden Pflegeentgeltwerts die größte Herausforderung im Rahmen der Budget- und Entgeltverhandlungen 2020 und 2021 dar. Die gesetzlichen Regelungen hierzu (vor allem § 6a KHEntgG) im Zusammenspiel mit den Vereinbarungen der Selbstverwaltung (Pflegepersonalkosten-Abgrenzungsvereinbarung und Pflegebudget-Verhandlungsver-einbarung) reichten bislang nicht aus, um grundsätzliche und finanziell äußerst relevante Fragen eindeutig zu beantworten.
Eine Reihe von Schiedsstellenverfahren sind gelaufen, aus unterschiedlichen Bundesländern liegen zwischenzeitlich Ergebnisse vor und weitere werden mit Spannung erwartet. Es wird spannend sein zu beobachten, wie die Vertragspartner mit den Entscheidungen der Schiedsstellen umgehen. Werden sie akzeptiert? Wird gegen deren Genehmigung geklagt?
Die Anwendung des sog. Pflegekompromisses, der von den Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene geschlossen wurde, ist seit Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungs-gesetztes (GVWG) am 19. Juli 2021 für alle Krankenhäuser ohne bestehende Pflegebudgetvereinbarung 2020 verbindlich. Konkret wurde festgelegt, dass Pflegepersonal der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen in den Rubriken „sonstige Berufe“ und „ohne Berufsabschluss“ in Höhe der Anzahl der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt 2018 mit direktem und ohne direktes Beschäftigungsverhältnis (Referenzwert) bei der Vereinbarung des Pflegebudgets berücksichtigungsfähig ist. Sind damit die großen Hürden überwunden? Läuft es nun smarter in den Verhandlungen vor Ort?
Die hohe Anzahl nach wie vor nicht vereinbarter Pflegebudgets noch für das Jahr 2020 lässt erahnen, dass gerade die Vereinbarung des ersten Pflegebudgets enorme Probleme bereitet. Nach wie vor. Vielleicht hilft es, wenn nun zum 30. September (aktuell verlängert bis 15. Dezember) alle (somatischen) Krankenhäuser mit verhandeltem Pflegebudget ein Testat des Abschlussprüfers vorlegen müssen? Welche Bedeutung haben diese Testate? Werden sie abschließend Klarheit bringen oder bleibt auch mit Ihnen das Pflegebudget verhandlungstechnisch die größte Herausforderung seit Jahrzehnten? Oder gibt es nach wie vor Probleme, die nur schwer zu überwinden sind?
Wie kann man sich vor diesem Hintergrund auf die Verhandlung vorbereiten? Wie kann man sich schiedsstellenfest aufstellen? Welche Definitionen, Formulare und Nachweise sind relevant? Wie unterscheiden sich die Jahre 2020 und 2021 hinsichtlich der Vorgaben für das Pflegebudget? Und welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Schiedsstellenverfahren verhindert aber trotzdem eine Vereinbarung geschlossen werden soll. Wann soll man überhaupt in die Verhandlung einsteigen? Oder sollen vielleicht beide Jahre in einem Streich verhandelt werden?
Dieses Online-Seminar soll sich all diesen Fragestellungen zuwenden. Die relevanten Aspekte werden aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und diskutiert. Alle, die im Krankenhaus mit der Verhandlung des Pflegebudgets in Berührung kommen, bekommen hier ein aktuelles Update und einen Einblick in die Einschätzungen von Verhandlern, Anwälten und Wirtschaftsprüfern.
Zielgruppe:
Geschäftsführung, Vertreter der Ärzteschaft, betriebswirtschaftliches Controlling, Personalleiter, Personal-Controlling, Pflegedirektoren/innen, Pflegedienstleitungen, Entscheidungsträger der Krankenhäuser, der Industrie usw.
Referenten:
Martin Heumann, Dipl. Betriebswirt (FH), Geschäftsführer, Krankenhauszweckverband Rheinland e.V., Köln
Brita Spitz, Dipl.-Kffr., Bereichsleiterin Budgetmanagement, Sana Kliniken AG, Ismaning
Ingo Fehlberg, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Diplom-Kaufmann, Partner bei Mazars, IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) – Vorsitzer im Krankenhausfachausschuss, Berlin
Kai Labenski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Partner der Rechtsanwaltskanzlei armedis Rechtsanwälte, Seesen
Sonstige Infos:
Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben.
Leistungen:
Aktuelle Unterlagen, Internet-Download und Teilnahmezertifikat
Vormittagsprogramm:
09:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler
Inhaberin/Geschäftsführerin RS Medical Consult GmbH
ca. 09:15 Uhr
Dipl.-Betriebswirt Martin Heumann:
- Die Ausgliederung der Pflege aus den DRGs: War das eine gute Idee?
- Das Pflegebudget – Ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Einstieg
- Worum geht’s? Was gilt (wann)?
- Wo stehen wir bei den Verhandlungen?
- Wo sind bislang die Knackpunkte?
- Welche Verhandlungs- und Einigungsoptionen bestehen?
- Erst freiwillig, nun Pflicht: Der Pflegekompromiss und das GVWG
- Fragen und Antworten
Während des Vortrags von Herrn Heumann und danach gibt es jeweils eine 15-minütige Kaffeepause
ca. 11:45 Uhr
Dipl.-Kffr. Brita Spitz:
Das Pflegbudget: Bericht aus der Verhandlungspraxis
- Stand der Budgetverhandlungen im SANA-Konzern
- Was kann man aus den bisherigen Pflegebudgetvereinbarungen lernen?
- Haben die Krankenkassen eine einheitliche Linie oder agieren sie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
- Gibt es ein allgemein gültiges Erfolgsrezept?
- Wo ist Verhandlungsspielraum, wo sollte man hart bleiben?
- Was immer wieder zum Problem wird: Die wesentlichen Verhandlungsschwer- und -knackpunkte und wie kann man sich darauf vorbereiten?
- Daten und Informationen: Die Kassen fordern das gläserne Krankenhaus – wo sind die Grenzen?
- Welche Auswirkungen könnte die Veröffentlichung des Pflegepersonalquotienten duch das InEK auf die Verhandlungen des Pflegebudgets haben?
- Testat des Wirtschaftsprüfers: Wird es nun leichter?
- Wie kann man sich optimal auf die Verhandlung vorbereiten?
- Was tun, wenn man nicht weiterkommt?
- Wie lange bleibt die „Selbstkostendeckung“
- Fragen und Antworten
ca. 13:15 Uhr Mittagspause
ca. 14:15 Uhr Nachmittagsprogramm
Ingo Fehlberg
Das Testat des Abschlussprüfers
- Gesetzlicher Auftrag
- Welche Rolle hat der Abschlussprüfer
- Was wird testiert?
- Welche Fragen werden gestellt? Welche Unterlagen untersucht?
- Welche bisherigen Erfahrungen/Erkenntnisse wurden bei den Prüfungen gesammelt?
- Bedeutung des Testats für die Budgetverhandlung / für den Jahresabschluss
- Auswirkungen des GVWG auf die Prüfung
- Fragen und Antworten
ca. 15:15 Uhr Kaffeepause am Nachmittag
ca. 15:30 Uhr Kai Labenski
Das Pflegebudget vor der Schiedsstelle nach 18a KHG
- Ein Schiedsstellenverfahren - Wie läuft das eigentlich ab?
- Darlegungslast des Krankenhauses – was heißt das?
- Welche Daten und Informationen müssen in welchem Umfang zur Verfügung gestellt werden? Und wo sind die Grenzen?
- Wann sollte ein Krankenhaus in die Schiedsstelle gehen und wann nicht?
- Der Beibringungsgrundsatz
- Wie hoch ist der Aufwand für ein Schiedsstellenverfahren?
- Zünglein an der Waage: Der Schiedsstellenvorsitzende
- Wie entscheiden die unterschiedlichen Schiedsstellenvorsitzenden – immer gleich?
- Das Pflegebudget in den unterschiedlichen Schiedsstellen: Worum ging es? Was wurde entschieden? Was wurde unter dem Druck der Schiedsstelle wie verständigt? Was wurde genehmigt? Welche Fragen werden voraussichtlich noch die Gerichte beschäftigen?
- Fragen und Antworten
17:00 Uhr Zusammenfassung und Ende der Veranstaltung
Veranstaltungsort
Virtuell-Online-Interaktiv