Krankenhausstrukturreform

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    Runter von der Station – aber wie?

    Ambulantisierung: Experten diskutieren über Anreize und Vergütung

    OPG - Operation Gesundheitswesen, pag Presseagentur Gesundheit GmbH, 11.08.2022

    Berlin (opg) – Das IGES Institut identifiziert in einem Gutachten ein deutliches höheres Potenzial für ambulante Operationen (AOP). Auf Basis dieser Studie feilen GKV-Spitzenverband (GKV-SV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) derzeit an der Überarbeitung des AOP-Katalogs. Auf einem Forum von RS Medical Consult im Juli beschäftigen sich Experten unter anderem mit der Frage der Vergütung und Ambulantisierungs-Anreizen.

    Dr. Gerald Gaß schwebt eine Art Initialisierungsfonds vor, der Krankenhäuser ermutigt, sich ins ambulante OP-Business zu wagen. Skepsis herrscht beim DKG-Vorstandsvorsitzenden allerdings, wenn aus diesem Fördertopf auch jetzt schon ambulante Einrichtungen wie etwa OP-Zentren Mittel bekämen. Kooperationen oder Abstimmungen kann er sich gut vorstellen. Was seiner Meinung nach nicht passieren darf: „Wir machen eine Ausschreibung und der Billigste kriegt den Zuschlag.“

    Die Auffassung, dass Ambulantisierung einer großen Krankenhausstrukturreform Vorschub leisten kann, teilen die Referenten. Dass sich dringend etwas ändern muss, begründet Prof. Thomas Mansky, ein Autor des IGES-Gutachtens, fiskalisch und demografisch. „Wir haben kein Geld und wir haben kein Personal.“ Derzeit würden Strukturen finanziert, „die wir nicht brauchen“. Doch kaum jemand habe den Mumm, nachdrücklich zu sagen, dass man Krankenhäuser schließen muss. Das sei aber notwendig. Dabei gehe es gar nicht um die Kliniken auf dem Land. Das Problem bestehe in Ballungsgebieten, Beispiel Berlin mit seinen über 60 Krankenhäusern. Selbst bei einer verstärkten Ambulantisierung müsse aber klar sein. „Die schweren Fälle bleiben im Krankenhaus und dort müssen wir sie vergüten.“

    „Ambulante Großkliniken“

    Strukturen für mehr ambulantes Operieren müssten allerdings noch geschaffen werden. „Aktuell schlagen viele Fälle im Krankenhaus auf, da kein adäquates niederschwelliges Angebot zur Verfügung steht“, hält Dr. Bernhard Gibis, Leiter Sicherstellung und Versorgungsstrukturen bei der KBV, in seinem Vortrag fest. Die KBV macht sich für Intersektorale Gesundheitszentren mit erweiterter ambulanter Versorgung stark. Der Gesundheitsökonom und Mitglied der Krankenhaus-Regierungskommission Prof. Boris Augurzky geht in eine ähnliche Richtung und schlägt „ambulante Großkliniken“ vor. Die Frage der Vergütung ambulanter Leistungen, die vorher stationär waren, gehe seiner Meinung nach mit anderen Fragen wie der Vorhalte- und Investitionsfinanzierung einher. Augurzkys Idee: Jeder Region stünde ein Budget zur Verfügung, über das sie verfügen kann, aber auch die Verantwortung trägt. Ganz wichtig: „Es muss am Ende ein Deckel drauf.“ 

    Wie in der Sesamstraße

    Durch Vorhaltefinanzierung sei gewährleistet, dass gewisse Stationen wie etwa die Geburtshilfe oder Kinder- und Jugendmedizin bei einer fortschreitenden Ambulantisierung nicht dahindarben, sagt Johannes Wolff, Referatsleiter Krankenhausvergütung beim GKV-Spitzenverband. Es muss aber das „Sesamstraßen“-Prinzip gelten: „Wer macht was wo und in welchem Umfang“. Der Bund könnte einen entsprechenden Rahmen setzen.

    Müsste er vielleicht auch, findet Mansky. „Mein Glaube an die regionale Lösungsebene ist nicht mehr sehr groß.“ Denn Krankenhäuser würden vom Bürgermeister nicht medizinisch betrachtet, sondern eher wirtschaftlich – als größter Arbeitgeber in der Region.

    Zwar sitzen die drei Partner der Selbstverwaltung gerade an der Erweiterung des AOP-Katalogs, doch auch die Ampelregierung will den Vorsatz „ambulant vor stationär“ laut Koalitionsvertrag vorantreiben. Ist vielleicht ein Ambulantisierungsstärkungs- oder beschleunigungsgesetz notwendig? Der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen wünscht sich zumindest ein bisschen mehr Tempo, wie er bereits Ende Juni vor Journalisten sagt, notfalls müsse die Politik nachhelfen. An diesem Punkt sei man aber noch nicht, meint Gassen: „Noch kann der Gesetzgeber abwarten.“

     

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