Management-Seminar Virtuell-Online-Interaktiv: Entgeltverhandlungen 2020/2021 unter dem Einfluss der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Krankenhausfinanzierung
Dienstag, 08. Dezember 2020 , 09:00
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17:00
Virtuell-Online-Interaktiv
Preis pro Teilnehmer: 795,00€ zzgl. 16% MwSt.
Weitere Informationen:
2020-12-08_Entgeltverhandlungen 2020-2021.pdf
Beschreibung
Einführung
Das Jahr 2020 wird als Ausnahmejahr in die Geschichte eingehen. Neben den neu entstandenen gesellschaftlichen Herausforderungen, waren nahezu alle Wirtschaftsbereiche extrem von der Corona-Pandemie betroffen.
Das gilt nicht zuletzt auch für die Krankenhäuser: Zusätzliche Intensivkapazitäten wurden geschaffen, elektive Leistungsbereiche teils massiv heruntergefahren, Operationen verschoben für eine Welle an Patienten, die in der erwarteten Form ausblieb. Mit extremen Folgen im Hinblick auf die Belegungs- und Erlössituation, die in erheblichem Umfang auch von den Freihaltepauschalen mitgeprägt wurde, zunächst in einer einheitlichen Höhe für alle Häuser, später dann in fünf Stufen differenziert. Das war nicht die einzige Maßnahme, die der von der Politik aufgespannte Schutzschirm bereithielt. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz hat der Gesetzgeber nun noch einmal nachgelegt und der Selbstverwaltung wichtige Hausaufgaben aufgegeben, die nun bis zum Jahresende erledigt werden müssen. Von den Ergebnissen dieser Verhandlungen wird maßgeblich abhängen, inwieweit den Krankenhäusern finanziell unter die Arme gegriffen wird, die mit den bisherigen Schutzschirmmaßnahmen nicht aufgekommen sind.
Die Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf die Belegung der Krankenhäuser, in der Hoch-Zeit der Krise vor allem, aber auch bis heute, denn viele Häuser haben sich bis heute im Hinblick auf die Patientenzahlen nicht erholt.
Was bedeutet dies alles nun für die Budgetverhandlungen, die die meisten Häuser für das Jahr 2020 noch nicht hinter sich haben und auch bis zum Jahresende nicht abgeschlossen haben werden? Wie geht man bei der Verhandlung der Leistungsmenge mit der „Corona-Delle“ um? Welche Ausgleichsregeln gelten im Ausnahmejahr 2020? Auch ohne die pandemiebedingten Sonderregelungen zur Krankenhausfinanzierung wäre die Verhandlungsrunde 2020 sehr spannend geworden, denn erstmalig steht die Verhandlung des Pflegebudgets auf der Agenda. Diese komplexe Aufgabe beschäftigt auch bereits die Schiedsstellen und man darf gespannt sein, wie die gegensätzlichen Positionen zu diesen finanziell enorm bedeutsamen Grundsatzfragen entschieden werden.
Auch ohne Corona und ohne die Ausgliederung der Pflege aus den Fallpauschalen wären die Entgeltverhandlungen bereits kompliziert genug. Jahr für Jahr steigt die Komplexität und man verliert leicht den Überblick über die vielen neuen Gesetze und Regelungen, die bei diesen Verhandlungen zu beachten sind.
Dieses Seminar wird Sie bei der Aufgabe unterstützen, Ihre Budgetverhandlung sorgsam und solide vorzubereiten und durchzuführen. Sie werden systematisch durch alle (somatischen) Themenbereiche geführt, die bei den laufenden Entgeltverhandlungen für das Jahr 2020 und die kommenden Verhandlungen für das Budgetjahr 2021 von Bedeutung sind.
Trotz der veränderten Situation in diesem Ausnahmejahr und trotz aller Neuerungen bleibt der alte Grundsatz: Nur wer sich schiedsstellenfähig aufstellt, kann mit Nachdruck seine Forderungen durchsetzen. Profitieren Sie von der praktischen Erfahrung der Referenten, die bereits hunderte von Budget- und Entgeltverhandlungen begleitet haben.
Zielgruppe
Alle Personen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Budgetverhandlungen im Krankenhaus (nur somatischer Bereich) betraut sind.
Moderation
Roswitha Scheidweiler
RS Medical Consult GmbH, Bad Mergentheim
Referenten
Martin Heumann, Dipl. Betriebswirt (FH)
Geschäftsführer, Krankenhauszweckverband Rheinland e.V., Köln
Dr. iur. Christoph Seiler, Seniorpartner - Seufert Rechtsanwälte, München
Schwerpunkte seit 26 Jahren: Gesundheits- und Krankenhausrecht, insbesondere bundesweite Beratung zur Krankenhausplanung und Krankenhausvergütung
Dr. rer. nat. Michael Rabenschlag, Abteilungsleiter Ökonomie, Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK GmbH), Siegburg
Sonstige Infos
Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben
Leistungen
Die Teilnahmegebühr beinhaltet aktuelle Unterlagen, Internet-Download und Teilnahmezertifikat.
Verlauf
08:30 Uhr Empfang und Begrüßungskaffee
09:00 Uhr Einführung
Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler, Geschäftsführerin RS Medical Consult GmbH
09:15 Uhr Vormittagsprogramm
Dipl.-Betriebswirt Martin Heumann, Krankenhauszweckverband Rheinland e. V.
Rahmenbedingungen für die Verhandlungsrunden 2020/2021
- Rückblick: Anmerkungen zum COVID-19-Schutzschirm
- KHZG und 3. Bevölkerungsschutzgesetz: Krankenhausfinanzierungsrelevante Inhalte (Schutzschirm 2.0)
- Ergebnisse und Erfahrungen aus der Verhandlungsrunde 2020
- Erfahrungswerte aus den erstmaligen Verhandlungen des Pflegebudgets
- und erste Eindrücke zur Sicht der Schiedsstellen
- Aktuelle Zahlen zur Leistungsentwicklung in den Krankenhäusern
- Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen
- Landesbasisfallwerte 2021
- Pflegepersonaluntergrenzen
- Pflegepersonalquotient – kommt er oder kommt er nicht?
- Liquidität im Blick behalten
Hinweise und Empfehlungen zur Vorbereitung und Durchführung der Entgeltverhandlungen
- Übersicht über die Verhandlungstatbestände 2021
- Verhandlung des hausindividuellen Pflegebudgets und Berechnung des Pflegeentgeltwertes
- Planung und Vereinbarung der E1-Leistungsmenge
- Was ist mit dem Fixkostendegressionsabschlag (2020 und 2021)?
- Verhandlung hausindividueller Entgelte und NUBs
- Verhandlung hausindividueller Zuschlagstatbestände
- Verhandlung des Ausbildungsbudgets
- Wann verhandeln - früh oder spät?
Diskussion und Fragen der Teilnehmer
flexible Kaffeepause am Vormittag
12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
13:00 Uhr Nachmittagsprogramm
Dr. iur. Christoph Seiler, Senior Partner – Seufert Rechtsanwälte, München-Leipzig
Entgeltverhandlungen aus juristischer Sicht - Strategie für 2021
Juristische Nachlese 2019/2020 - was hat sich getan
- Offene Verfahren aus 2020 und früher
- Offene Fragen Abwicklung Corona aus 2020
Rahmenbedingungen für die Entgeltverhandlungen für 2020
- KHEntgG
- PpSG
- MDK-Reformgesetz
- COVID-Krankenhausentlastungsgesetz
- 2. Pandemiegesetz
- Krankenhauszukunftsgesetz
Erlösausgleiche 2020
- Komplette Neuregelung durch KHZG
- Aussetzung der „normalen“ Erlösausgleiche
- Ist-Erlösausgleich 19/20
Das Pflegebudget aus juristischer Sicht
- Erfahrungen aus 2020
- Selbstkostendeckung – Beibringungsgrundsatz
- Rechtliche Bedeutung des Testats
- Zuordnung der Personalgruppen, insbesondere sonstige Pflegekräfte
- pflegeentlastende Tätigkeiten
- Mit dem Pflegebudget in die Schiedsstelle
Fixkostendegressionsabschlag – ausgewählte Rechtsfragen
- FDA 2018 – 2020 nach KHZG – Rechtliche Streitfragen
- „Alte“ Streitfragen zum FDA im Rahmen des KHZG
- Begriff der Mehrleistungen: technische Effekte, Wanderung von E3 nach E1
- Befreiung bei quantitativer Planbettenerhöhung
- Keine Urteile in Sicht?
Krankenhausindividuelle Entgelte –
- Kalkulation
- Obergrenze relevant oder nicht?
- Herausrechnung der Pflegekostenanteile
NUB-Rechtsprechung – NUB-Ausgleich - BVerwG 05.12.2019
Zu- und Abschläge
- Pflegeförderprogramm – „Aufgehen“ im Pflegebudget
- § 4 Abs. 8 KHEntgG ab 2021 aufgehoben – was heißt das?
- Sicherstellungszuschlag
- Notfallzu- und –abschläge, Erfahrungen
Dr. rer. nat. Michael Rabenschlag, Abteilungsleiter Ökonomie, Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK GmbH), Siegburg
Weiterentwicklung des Fallpauschalen-Katalogs
- wichtige inhaltliche Änderungen im aG-DRG-Katalog 2021
- Grundlage für die Beurteilung der Änderungen auf Ihr Krankenhausbudget
- Auswirkungen der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten
- Neue Zusatzentgelte 2021 – was ist zu beachten?
- wie lassen sich die Katalogänderungen nachvollziehen?
- Frühzeitige Vorbereitung Ihrer Leistungsdokumentation im Hinblick auf die Änderungen im Fallpauschalen-Katalog
- Änderung der Abrechnungsbestimmungen (FPV)
- Gewinner und Verlierer – was kommt auf die Krankenhäuser zu?
flexible Kaffeepause am Nachmittag
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Veranstaltungsort
Virtuell-Online-Interaktiv